Kann ich meine Familie mitbringen? Einen Lebenspartner?
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Inhaber einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die Staatsbürger eines EU-Landes sind, können sich zusammen mit bestimmten Familienmitgliedern in der Schweiz niederlassen:

  • Kinder und Enkel
    Kinder unter 21 und ältere Kinder, die noch finanziell abhängig von Ihnen sind, können bei Ihnen wohnen.
  • Eltern und Großeltern
    Wenn sie finanziell abhängig von Ihnen sind, haben all Ihre Vorfahren das Recht, bei Ihnen in der Schweiz zu leben.
  • Lebenspartner (auch desselben Geschlechts)
    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mit jemandem schon mindestens 4 Jahre zusammenleben, kann diese Person zusammen mit Ihnen in die Schweiz ziehen, auch wenn Sie nicht verheiratet sind oder er/sie dasselbe Geschlecht wie Sie hat.

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