Zuzug in die Schweiz für Nicht-EU-Bürger
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Es gibt viele Wege, eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erlangen, auch wenn Sie kein Staatsangehöriger der EU-15 sind:

Rentner
Wenn Sie über 55 Jahre alt sind und finanziell unabhängig, sind für Sie eventuell eine Aufenthaltsbewilligung und die günstig Pauschalbesteuerung möglich.

Investoren
Sind Sie jünger als 55 Jahre und wollen Sie nicht in der Schweiz arbeiten, kommen Sie für eine Aufenthaltsbewilligung und Pauschalbesteuerung in Frage, wenn Sie in ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen investieren.

Unternehmen
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in die Schweiz verlegen und hiesiges Personal einstellen, kommen Sie für eine Aufenthaltsbewilligung in Frage.

Für andere Bewilligungsarten, z. B. für Expatriates von Firmen, die eine Niederlassung in der Schweiz gründen, Ausnahmebewilligungen und Grenzgängerbewilligungen wenden Sie sich bitte an uns. Bei der Stellensuche, oder Anträgen auf politisches Asyl können wir Ihnen nicht helfen.


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