Zuzug in die Schweiz für Nicht-EU-Bürger Home > Nicht-EU-Bürger Es gibt viele Wege, eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erlangen, auch wenn Sie kein Staatsangehöriger der EU-15 sind: Rentner Investoren Unternehmen Für andere Bewilligungsarten, z. B. für Expatriates von Firmen, die eine Niederlassung in der Schweiz gründen, Ausnahmebewilligungen und Grenzgängerbewilligungen wenden Sie sich bitte an uns. Bei der Stellensuche, oder Anträgen auf politisches Asyl können wir Ihnen nicht helfen. |
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