Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU
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Am 1. Juni 2002 traten die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft.

Dazu gehört auch ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit, das EU-Bürgern viel mehr Möglichkeiten zum Zuzug in die Schweiz bietet.

Viele Einschränkungen bezüglich der Rechte, die man als ausländischer Einwohner hat, wurden abgeschafft und die Kriterien für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung wurden erweitert.


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