Wer ist von den bilateralen Abkommen betroffen?
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Wenn Sie oder Ihr Ehepartner Staatsbürger einer der Länder sind, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen EU – Schweiz zu den Mitgliedstaaten der EU gehörten, sind Sie davon betroffen.

Dabei geht es um die folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Norwegen, Island, Bulgarien, Rumanien oder Liechtenstein.

Achtung: Wenn neue Länder der EU beitreten, werden die Ankommen nicht automatisch auf diese Länder ausgedehnt. Die Einwohnerschaft eines EU-Landes reicht nicht aus, man muss die Staatsbürgerschaft haben.


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