Was beinhalten diese bilateralen Abkommen?
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Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, hat aber einen Vertrag mit den Mitgliedstaaten der EU geschlossen, der die bilateralen Abkommen (bilatérales) genannt wird.

Der Vertrag wurde unterzeichnet, vom Parlament jeder Vertragspartei ratifiziert und trat am 1. Juni 2002 endlich in Kraft.

Er beinhaltet ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit, das für EU-Bürger, die in die Schweiz zuziehen möchten, sehr positive Änderungen einführt.


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