Kennt man in der Schweiz das Geburtsrecht?
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Ihr Kind erhält nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Schweizer Staatsbürgerschaft wird meistens durch Abstammung oder Einbürgerung erlangt (siehe unten). Dieses Abstammungsrecht wird auch als jus sanguinis also „Recht des Blutes“ bezeichnet und wird oft in Ländern mit auf der germanischem Rechtsordnung basierten Systemen angewendet. Einem auf schweizerischem Boden geborenen Kind stehen daher keine besonderen Geburtsrechte zu.
Das genaue Gegenteil ist das jus soli oder „Bodenrecht“, das in den Vereinigten Staaten und anderen auf der angelsächsischen Rechtsordnung basierenden Ländern angewendet wird. In diesen Ländern werden Kinder automatisch Staatsbürger des Landes, in dem sie geboren sind.


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