Was ist eine EG-Bewilligung?
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Eine EG-Bewilligung ist eine B-Bewilligung für Personen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes. Sie ist in erster Instanz 5 Jahre gültig und verleiht viele Rechte, die eine B-Bewilligung nicht bietet. Es dürfen z. B. Ihr Ehepartner und finanziell von Ihnen abhängige Vorfahren und Nachkommen (Kinder, Eltern, Großeltern, Neffen, Nichten, Urenkel usw.) bei Ihnen leben, Sie dürfen uneingeschränkt Immobilien in der Schweiz kaufen, genießen Freizügigkeit in der Schweiz, können selbstständig erwerbstätig werden usw.


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