Wenn ich in der Schweiz sterbe, müssen mein Ehepartner und meine Kinder dann Erbschaftssteuer zahlen? Home > Häufig gestellte Fragen > Schweizer Steuern > Erbschaftssteuer In vielen Kantonen wird keine Steuer auf Vermögenswerte erhoben, die hinterbliebenen Ehepartner und Kinder erben, wenn Sie als Einwohner und somit Steuerzahler in der Schweiz sterben. In den Kantonen, die eine Erbschaftssteuer kennen, sind die Steuersätze im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig. Im Kanton Waadt z. B. verlangt man im Moment eine Steuer von nur 3,5 % aller Vermögenswerte, die hinterbliebene Kinder erben. Es gibt viele Aspekte, die mitgewogen werden müssen. Schweizer Immobilien z. B. werden in dem Kanton, in dem sie sich befinden, besteuert. In einem Trust verwahrte Vermögenswerte werden meistens nicht besteuert. Wenn Sie über Vermögenswerte verfügen und Sicherheit darüber haben möchten, wie diese nachgelassen und besteuert werden, raten wir Ihnen, dies bei Ihrem Besuch an uns zu erwähnen. Wir können die Situation dann klären und feststellen, welchem Recht Ihr Testament unterliegt und wie wir sicherstellen können, dass die zu zahlenden Steuern so niedrig wie möglich sind und dass Ihre Vermögenswerte auf die von Ihnen gewünschten Personen übergehen. Mit den gebündelten Fachkenntnissen unseres Unternehmens und unserer Partner finden wir wahrscheinlich auch für das komplizierteste internationale Steuerproblem eine zufriedenstellende Lösung. |
© Micheloud & Cie 2009 Tel. ++41 21 331 48 48 info@live-in-switzerland.com. Kein Teil dieser Website darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung vervielfältigt werden. Ausdruck von http://live-in-switzerland.com/d/faq/erbschaftssteuer.html |