Pauschalbesteuerung in der Schweiz
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In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, einen festen Steuerbetrag pro Jahr zu zahlen. Dieser Betrag basiert auf Ihren Mietzahlungen (oder auf dem Mietwerts Ihres Heims) und steht nicht in Bezug zu ihrem tatsächlichen Einkommen oder Vermögen. Es wird nicht einmal von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Einkommen oder Vermögen angeben.

Diese Steuerregelung basiert auf schweizerischem Bundesrecht und ist daher im ganzen Land möglich. Die Pauschalbesteuerung wird auch als Steuer nach dem Aufwand bezeichnet.

Diese Regelung ist eine bekannte Besonderheit des schweizerischen Steuersystems und wird schon seit Jahrzehnten von zahlreichen Ausländern, unter denen sich auch viele Berühmtheiten befinden, in Anspruch genommen.

Wer kann die Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen?
Sie müssen ein Einwohner der Schweiz mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder C sein, sich im Ruhestand befinden und dürfen in den letzten 10 Jahren nicht in der Schweiz gearbeitet haben. Mit im Ruhestand wird gemeint, dass Sie keine tägliche Erwerbstätigkeit ausüben. Ihre Anlagen dürfen Sie verwalten, aber Sie dürfen weder in der Schweiz noch im Ausland arbeiten.

In vielen Kantonen gelten inoffizielle Mindestbeträge für das steuerbare Einkommen(siehe unten), die erfüllt sein müssen, ehe Ihnen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird. Wenn Sie jedoch bei der Auswahl des Kantons flexibel sind, kann dieser Betrag sich in Grenzen halten. Als Faustregel gilt, dass Sie ein steuerbares Jahreseinkommen von mindestens 80.000 CHF pro Jahr haben müssen, um für eine Aufenthaltsbewilligung in Frage zu kommen.

Wie wird die Jahrespauschale berechnet?
Der Pauschalbetrag hängt von Ihren Ausgaben ab – nicht von Ihrem Einkommen. In der Praxis wird von Ihrer Jahresmiete als Anhaltspunkt für Ihre Ausgaben ausgegangen. Ihr steuerbares Einkommen ist das 5-fache dieser Jahresmiete. Darauf zahlen Sie den in Ihrer Wohngemeinde und Ihrem Wohnkanton üblichen Steuersatz.

         1. Beispiel: Sie mieten
Gehen wir davon aus, dass Sie in Montreux eine Wohnung für 3.000 CHF im Monat mieten. Das ergibt eine Jahresmiete von 3000x1 2 = 36.000 CHF. Ihr steuerbares Einkommen ist nur das 5-fache Ihrer Jahresmiete, also 36.000x5 = 180.000 CHF. Sie bekämen also in diesem Fall einen Steuerbescheidüber 180.000x30 %, also 54.000 CHF pro Jahr.

         2. Beispiel: Sie kaufen
Was geschieht, wenn Sie ein Haus im Wert von 3.000.000 CHF besitzen? Zuerst muss der Mietwert Ihres Hauses berechnet werden. Dazu nehmen wir den gängigen Hypothekenzinssatz (sagen wir 5 %), um die Jahresmiete zu berechnen: 3.000.000x5 % = 150.000 CHF. Ihr steuerbares Einkommen ist dann also 5x150.000 = 750.000 CHF. Bei einem Steuersatz von 30 % bekommen Sie dann einen Steuerbescheid über ungefähr 750.000x30 %, also 225.000 CHF pro Jahr.

Vergessen Sie nicht, dass der durchschnittliche Steuersatz davon abhängt, in welcher Gemeinde und welchem Kanton Sie leben, und dass zwischen diesen erhebliche Unterschiede bestehen können.

Bei der Berechnung des endgültigen Steuerbescheids gibt es viele Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn Sie viele Schweizer Vermögenswerte besitzen oder wenn Sie die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen nutzen möchten, um im Ausland gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Micheloud & Co. hat sich darauf spezialisiert, Ausländern dabei zu helfen, Einwohner der Schweiz zu werden. Die Mehrzahl unserer Kunden hat sich der relativ niedrigen Kosten und der gebotenen Diskretion wegen für die Pauschalbesteuerung entschieden. Als Teil unseres Service berechnen wir genau, wie viel Steuern Sie in verschiedenen Regionen zahlen müssen, handeln wir Ihr steuerbares Einkommen bei den Behörden aus und helfen Ihnen beim Erlangen der Aufenthaltsbewilligung.


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