Ich brauche eine Schweizer Krankenversicherung – können Sie das regeln? Home > Häufig gestellte Fragen > Dienstleistungen > Krankenversicherung Als Einwohner der Schweiz müssen Sie eine private Krankenversicherung bei einer schweizerischen Krankenkasse Ihrer Wahl abschließen. Das gilt sowohl für Schweizer Bürger als Ausländer. Das seit 1996 geltende Krankenversicherungsgesetz schreibt den Krankenkassen vor, dass sie jeden Interessenten, unabhängig vom Gesundheitszustand, versichern müssen. Diese Pflichtversicherung ist sowohl für Sie (Sie müssen eine haben) als für die Krankenkassen obligatorisch (sie müssen Sie versichern). Diese Versicherung deckt viele Behandlungen, nicht nur das Allernotwendigste. Sie können Ihren Arzt selbst wählen, solange er sich in der Schweiz befindet. Die Prämien hängen nicht von Ihrem Gesundheitszustand, sondern von Ihrem Alter ab. Nur die Prämien für Zusatzversicherungen (für Privatzimmer usw.) sind je nach Gesundheitszustand unterschiedlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen und einen deutschsprachigen Versicherungsagenten suchen. Auch beim Abschluss anderer Versicherungen (Autoversicherung, Diebstahlversicherung, Lebensversicherung usw.) können wir Ihnen helfen. |
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